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Geldwäsche 1000€


Der neue Entwurf, der als "Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention" dem Bundesrat zur Stellungnahme überreicht wurde, stellt jeden Staatsbürger unter Verdacht, Geld zu waschen oder den Terrorismus zu unterstützen, wenn der Staatsbürger einen Geldbetrag über 1.000€ in bar begleicht. 

Das Finanzministerium versucht hiermit eine flächendeckende staatliche Überwachungsmöglichkeit über die wirtschaftlichen Geschäftsbeziehungen in der Bundesrepublik zu schaffen und die Verwendung von Bargeld massiv einzuschränken und zu digitalisieren. Ohne Vorliegen eines konkreten Datums soll in den nächsten Monaten das Geldwäschegesetz in Deutschland erheblich verschärft und verändert werden. Wieder ist das gute Argument, mit dem Kampf gegen den Terror, als Vorwand verwendet worden, mit dem zusätzliche staatliche Kontrollmechanismen begründet werden. Der offizielle Entwurf der Staatsregierung ist selbst für Juristen und Experten sprachlich kaum zu verstehen. Dieser Entwurf schafft erhebliche Rechtsunsicherheit und belastet besonders kleine und mittlere Unternehmen schwer mit zusätzlichen bürokratischen Auflagen und Pflichten sämtliche Daten der Konsumenten aufzunehmen, zu speichern und zu melden. Der neue Entwurf, der als "Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention" dem Bundesrat zur Stellungnahme überreicht wurde, stellt jeden Staatsbürger unter Verdacht, Geld zu waschen oder den Terrorismus zu unterstützen, wenn er Geldbeträge über 1.000€ bar bezahlt. Schließlich ist es für den Staat angenehm und interessant wenn es nur noch Geldbewegungen auf dem Konto gibt, da diese ja schön und einfach einsehbar sind. 

In der Stellungnahme der Deutschen Industrie und Handelskammer zum Gesetzesentwurf heißt es unter anderem, dass in der Bundesrepublik Deutschland  "Personen nur dann als verdächtig behandelt [werden], wenn sie durch ihr konkretes Verhalten Veranlassung zu Ermittlungen gegeben haben". In der abschließenden Zusammenfassung wird dargestellt, dass mit dem Gesetzentwurf "Unternehmen zur Sammlung von Daten über ihre Kunden verpflichtet [werden], für deren Ermittlung der Staat [...] wegen des Verbots der Rasterfahndung eine Rechtsgrundlage auch gar nicht schaffen kann." Der Gesetzentwurf zeigt wieder einmal, dass es dem deutschen Gesetzgeber schon um Sicherheit noch Freiheit für die Bürger geht, man aber gleichzeitig solche staatliche Kontrollmechanismen im Namen des Terrorismus mit einkaufen und integrieren kann und dies auch auf Unternehmen ausgeweitet werden soll. 

Hier der Link zum Gesetzesentwurf, nach einer Seite hört man sowieso wieder das lesen auf, da dies kein Mensch versteht... Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention

 

Das neue Geldwäschegesetz dürfte im Speziellen den Erwerb von Edelmetallen erschweren.

Denn wer ab dem neuen Geldwäschegesetz Gold oder Silber kauft, kann dies nur noch gegen Vorlage seines gültigen Personalausweises tun und muss seine Identität ab 1000 Euro preisgeben. Oder anders formuliert: Wer ab 201X für mehr als 1000 Euro Gold kauft und bar bezahlt, gilt als potenzieller Geldwäscher und wird sicherheitshalber von den Behörden registriert. Das gilt natürlich auch für jede andere Ware ebenfalls – wenn man eine Waschmaschine für 1100€ kauft, so sollte man besser den Personalausweis mitnehmen, da ohne den Personalausweis dann nichts mehr geht!