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Abgeltungssteuer auf Edelmetalle wie Gold und Silber - ja oder nein??


Steuern sind doch überall ein Thema! Wie sieht es mit der Abgeltungssteuer auf Edelmetalle wie Gold und Silber??  Geltungsbereiche, Freibeträge und alles was man wissen sollte...

ParagraphEdelmetall oder herkömmliche Anlageformen – Abgeltungssteuer auf Edelmetalle wie Gold und Silber
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform trat ab 1. Januar 2009 eine Abgeltungssteuer in Kraft. Diese gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften. So müssen beispielsweise Dividenden, Zinsen und Erträge aus Zertifikaten oder Investmentfonds versteuert werden. Durch den Verkauf von Edelmetallen erzielte Gewinne müssen jedoch nicht versteuert werden – es gibt also keine Abgeltungssteuer für Edelmetalle wie Gold und Silber.

Abgeltungssteuer für Edelmetalle wie Gold und Silber – das gilt es zu beachten.  Der sogenannte Abgeltungssteuersatz auf die anfangs genannten Erträge liegt bei 25 %. Zudem werden der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % sowie die Kirchensteuer von rund 9 Prozent fällig. Wer also beispielsweise einen jährlichen Zinsertrag von 1000 Euro erwirtschaftet, muss mit Abzügen von bis zu 395 Euro rechnen. Der Steuersatz gilt auch für Erträge, die durch den Verkauf von Wertpapieren, wie beispielsweise Aktien, erwirtschaftet werden – nicht jedoch für Gewinne aus dem Verkauf von Edelmetallen wie Gold oder Silber. Eine Abgeltungssteuer für Edelmetalle wie Gold und Silber gibt es nur dann, wenn das Edelmetall innerhalb eines Jahres nach dem Kauf weiterveräußert wird – dieser Zeitraum wird als so genannten Spekulationsfrist bezeichnet.
 

 

 

Abgeltungssteuer für Edelmetalle wie Gold und Silber

müssen Gewinne in Einkommenssteuererklärung angeben werden?  Solche Gewinne müssen bei der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden, da eine etwaig anfallende Kapitalertragssteuer vom jeweiligen Kreditinstitut direkt abgezogen wird. Ausnahmen stellen hier lediglich ausländische Wertpapiere dar. Diese müssen in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden.

Freibeträge bei Zinserträgen - Weiterhin ist bei abgeltungssteuerpflichtigen Gewinnen noch zusätzlich der so genannte Sparer-Pauschalbetrag zu berücksichtigen. Dieser beträgt 801 Euro im Jahr und setzt sich aus der Werbungskostenpauschale von 51 Euro und dem Sparerfreibetrag von 750 Euro zusammen. Nur Erträge, die über diesem Wert liegen, müssen somit versteuert werden. Über einen so genannten Freistellungsauftrag kann beim Kreditinstitut der jeweilige von der Abgeltungssteuer freizustellende Betrag angegeben werden.