Kookaburra 2009
Beschreibung
1 Unze Kookaburra
Prägejahr: 2009
Hersteller: The Perth Mint Australia
Feingewicht: 31,1035 g
Nennwert: 1 AUD
Feinheit: 999/1000
Durchmesser in mm: 40,40
Erhaltung: Stempelglanz
Verpackung: einzeln verkapselt in einer Münzdose
Die Perth Mint Australia prägt den Kookaburra seit 1990 bis heute mit wechselnden Design. Die Bildseite zeigt immer ein jährlich neu gestaltetes Vogelmotiv des Kookaburras. Das Porträt der Queen Elizabeth II wird in unregelmäßigen Abständen dem Alter der Queen angepasst.
Absolut geeignet als Anlageprodukt, ebenso erfreut sich der Kookaburra auch aufgrund seiner jährlichen Motiv-Variation und hochwertigen Prägequalität auch in Sammlerkreisen und als Geschenk großer Beliebtheit
Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt und zuzüglich Versandkosten.
Unser EdelmetallShop ist von Mo-Fr 8.00-17.00 Uhr für Sie geöffnet.
Kein Widerrufsrecht besteht gem. § 312 d IV Nr. 6 BGB bei Fernabsatzverträgen die die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierzu zählen auch Edelmetalle, deren Wert täglichen Schwankungen unterliegt.
Prägejahr: 2009
Hersteller: The Perth Mint Australia
Feingewicht: 31,1035 g
Nennwert: 1 AUD
Feinheit: 999/1000
Durchmesser in mm: 40,40
Erhaltung: Stempelglanz
Verpackung: einzeln verkapselt in einer Münzdose
Die Perth Mint Australia prägt den Kookaburra seit 1990 bis heute mit wechselnden Design. Die Bildseite zeigt immer ein jährlich neu gestaltetes Vogelmotiv des Kookaburras. Das Porträt der Queen Elizabeth II wird in unregelmäßigen Abständen dem Alter der Queen angepasst.
Absolut geeignet als Anlageprodukt, ebenso erfreut sich der Kookaburra auch aufgrund seiner jährlichen Motiv-Variation und hochwertigen Prägequalität auch in Sammlerkreisen und als Geschenk großer Beliebtheit
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Kein Widerrufsrecht besteht gem. § 312 d IV Nr. 6 BGB bei Fernabsatzverträgen die die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierzu zählen auch Edelmetalle, deren Wert täglichen Schwankungen unterliegt.
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